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Staatliche Förderungen

 
Ihr Geld haben Sie nun hoffentlich recht gut verzinst und täglich verfügbar auf einem Konto. Schön. Mit Tages- und Festgeld können das Spektrum weiter abrunden. Auch gut. Next? Anlegen und Investieren haben Sie gesucht, darum sind Sie auf dieser Seite.
Bevor Sie zusätzlich investieren, ist es unbedingt sinnvoll, erst einmal die staatlichen Zuschüsse auszuschöpfen, denn Sie haben nichts zu verschenken.

 



 

 

Das kling fast schon angestaubt und ziemlich langweilig und überhaupt, an etwas zu Bauen denken Sie gerade nicht unbedingt.
Doch halt, noch mal von vorn. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen? Je nach Tarifvertrag könnte das schon fast die notwendige monatliche Rate sein, um die Zulage zu erhalten! Das kostet also fast nichts.  Die Ansparzeit beträgt sieben Jahre. Nach Ablauf des siebten Jahres können die Mittel frei verwendet werden, vorher nur wohnwirtschaftlich, dazu zählen natürlich auch renovieren und modernisieren.
Mittlerweile gibt es Bausparverträge wahlweise mit günstigem Kreditzins (und entsprechend geringem Guthabenzins) oder, wenn Sie anlegen wollen mit höherer Guthabenverzinsung.
 
Ein Vertrag - bis zu 3x Förderung
 
1. Vermögenswirksame Leistung (abhängig vom Tarifvertrag)
 
2. Arbeitnehmersparzulage (früher mal 936 Mark - Gesetz)
 
3. Wohnungsbausparprämie
 



Förderbedingungen:

 
Arbeitnehmersparzulage:
 
9% der Aufwendungen (maximal 470 EUR) eines Kalenderjahres, die Vermögenswirksamen Leistungen werden von Ihrem Arbeitgeber zusammen mit einem zusätzlichen Betrag von Ihnen, um den Förderbetrag in voller Höhe zu nutzen, direkt zu Ihrem Bausparvertrag überwiesen.

Einkommensgrenzen:

 17.900 Euro bei Alleinstehenden

 35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten

 
Der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass Sie die Arbeitnehmersparzulage auch für Verträge auf Basis von Wertpapieren ( z.B. Fonds) oder für Beteiligungen erhalten können. Hier erhalten Sie 18% Zulage für bis zu 400 € Aufwendungen im Kalenderjahr.
Selbst  wenn nur ein Partner berufstätig ist, erhalten Sie bei zwei Verträgen die Arbeitnehmersparzulage.

 

Wohnungsbauprämie:
 
Sie erhalten 8,8% auf Ihre Einzahlungen im Kalenderjahr bis zum prämienbegünstigten Höchstbetrag von 512 EUR, bei Verheirateten 1024 EUR. Wußten Sie, daß dieser Anspruch bereits ab 16. Lebensjahr besteht?

Einkommensgrenzen sind zu beachten:

 25.600 Euro bei Alleinstehenden

 51.200 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten
 
An den "krummen" Förderbeträgen ist bereits deutlich zu erkennen, diese Förderung wurde bereits verringert und es ist davon auszugehen, weitere Schritte werden (leider) folgen.
 
Neuregelungen seit 2009:
 
Mit dem neuen Gesetz zur Eigenheimrente (Wohnriester) gibt es auch neue Regelungen zur Prämie beim Bausparen. Nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren muß eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden oder die erhaltene Wohnungsbausparprämie ist zurückzuzahlen. Wohnwirtschaftliche Verwendungen sind: Bau, Kauf, Modernisierung und Renovierung Ihrer Wohnimmobilie. Ausnahmen gibt es nur für Bausparer unter 25 Jahren und Altverträge haben Bestandsschutz.
 




 

Riester Rente


 
Der Vollständgikeit halber seien noch Riester- und Rüruprente als durchaus überlegenswerte Anlageform erwähnt. Die Riester Rente ist eine vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Zur freiwilligen Altersvorsorge, über die sich jeder ernsthafte Gedanken machen muss, kommt eine Altersvorsorgezulage, die von Walter Riester ins Leben gerufen wurde. Daher hat die Riester Rente auch ihren Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet und nur von wenigen genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit erwiesen, der immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber stehen.
Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft, sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der Sozialversicherungen einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen. Die Zulage, die man dabei erhält, soll neben der sinnvollen Altersvorsorge auch zugleich ein Ausgleich für die Verluste durch die Reduzierung der gesetzlichen Rente sein.
Die Altersvorsorgezulage der Riester Rente kann auch für Bank- oder Fondsparpläne in Frage kommen.
Nutzen Sie die Möglichkeit die vergleichsweise reichlichen Zulagen abzuschöpfen.
 


Rürup Rente - steuerliche Ersparnis bis zu 12.800 EUR jährlich


 
Die Rüruprente wurde entwickelt, um die private Altersvorsorge von Selbstständigen und Freiberuflern zu fördern, weil dieser Personenkreis nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann und auch keine Förderung der Altersvorsorge über die Riesterrente erhält. Die Förderung erfolgt über Steuerersparnis. Die Rüruprente ist aber nicht nur auf Selbstständige und Freiberufler begrenzt. Nein, diese Vorsorgemöglichkeit ist für alle mit hohem Einkommen möglich und ausgesprochen interessant!