Ihr
Geld haben Sie nun hoffentlich recht gut verzinst und täglich
verfügbar auf einem Konto.
Schön. Mit Tages-
und
Festgeld können das Spektrum weiter abrunden. Auch
gut. Next? Anlegen und Investieren haben Sie gesucht, darum sind Sie
auf dieser Seite.
Bevor Sie zusätzlich investieren, ist es unbedingt sinnvoll,
erst einmal die staatlichen Zuschüsse auszuschöpfen,
denn Sie haben nichts zu verschenken.
Das
kling fast schon angestaubt und ziemlich langweilig und
überhaupt, an etwas zu Bauen denken Sie gerade nicht
unbedingt.
Doch halt, noch mal von vorn. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber
vermögenswirksame Leistungen? Je nach Tarifvertrag
könnte das schon fast die notwendige monatliche Rate sein, um
die Zulage zu erhalten! Das kostet also fast nichts. Die
Ansparzeit beträgt sieben Jahre. Nach Ablauf des siebten
Jahres können die Mittel frei verwendet werden, vorher nur
wohnwirtschaftlich, dazu zählen natürlich auch
renovieren und
modernisieren.
Mittlerweile gibt es Bausparverträge wahlweise mit günstigem
Kreditzins (und entsprechend geringem Guthabenzins) oder,
wenn Sie
anlegen wollen mit
höherer Guthabenverzinsung.
Ein Vertrag - bis
zu 3x Förderung
1. Vermögenswirksame Leistung (abhängig vom
Tarifvertrag)
2. Arbeitnehmersparzulage (früher mal 936 Mark - Gesetz)
3. Wohnungsbausparprämie
Arbeitnehmersparzulage:
9% der Aufwendungen (maximal 470 EUR)
eines Kalenderjahres, die Vermögenswirksamen Leistungen werden
von Ihrem Arbeitgeber zusammen mit einem zusätzlichen Betrag
von Ihnen, um den Förderbetrag in voller Höhe zu
nutzen, direkt zu Ihrem Bausparvertrag überwiesen.
Einkommensgrenzen:
17.900 Euro bei Alleinstehenden
35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von
Ehegatten
Der
Vollständigkeit halber sei
ergänzt, dass Sie die Arbeitnehmersparzulage auch für
Verträge auf Basis von Wertpapieren ( z.B. Fonds) oder
für Beteiligungen erhalten können. Hier erhalten Sie
18% Zulage für bis
zu 400 € Aufwendungen im
Kalenderjahr.
Selbst wenn nur ein Partner berufstätig ist,
erhalten Sie bei zwei Verträgen die Arbeitnehmersparzulage.
Wohnungsbauprämie:
Sie erhalten 8,8% auf Ihre Einzahlungen
im Kalenderjahr bis zum prämienbegünstigten
Höchstbetrag von 512 EUR, bei Verheirateten 1024 EUR.
Wußten Sie, daß
dieser Anspruch bereits ab 16. Lebensjahr besteht?
Einkommensgrenzen sind zu beachten:
25.600 Euro bei Alleinstehenden
51.200 Euro bei einer Zusammenveranlagung von
Ehegatten
An den "krummen"
Förderbeträgen ist bereits deutlich zu erkennen,
diese Förderung wurde bereits verringert und es ist davon
auszugehen,
weitere Schritte werden (leider) folgen.
Neuregelungen seit 2009:
Mit
dem neuen Gesetz zur Eigenheimrente (Wohnriester) gibt es auch neue
Regelungen zur Prämie beim Bausparen. Nach Ablauf der
Sperrfrist von
sieben Jahren muß eine wohnwirtschaftliche Verwendung
nachgewiesen
werden oder die erhaltene Wohnungsbausparprämie ist
zurückzuzahlen.
Wohnwirtschaftliche Verwendungen sind: Bau, Kauf, Modernisierung und
Renovierung Ihrer Wohnimmobilie. Ausnahmen gibt es nur für
Bausparer
unter 25 Jahren und Altverträge haben Bestandsschutz.
Der Vollständgikeit halber seien noch Riester- und
Rüruprente als durchaus
überlegenswerte Anlageform erwähnt.
Die Riester Rente ist eine vom Staat geförderte Form der
Altersvorsorge. Zur freiwilligen Altersvorsorge, über die sich
jeder ernsthafte Gedanken machen muss, kommt eine Altersvorsorgezulage,
die von Walter Riester ins Leben gerufen wurde. Daher hat die Riester
Rente auch ihren Namen. Anfangs etwas argwöhnisch
betrachtet und nur von wenigen genutzt, hat sich die Riester Rente als
eine sinnvolle Anlagemöglichkeit erwiesen, der immer mehr
Menschen mit offenen Ohren gegenüber stehen.
Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter
schrumpft, sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der
Sozialversicherungen einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen.
Die Zulage, die man dabei erhält, soll neben der sinnvollen
Altersvorsorge auch zugleich ein Ausgleich für die Verluste
durch die Reduzierung der gesetzlichen Rente sein.
Die Altersvorsorgezulage der Riester Rente kann auch
für Bank- oder Fondsparpläne in Frage kommen.
Nutzen Sie die Möglichkeit die vergleichsweise
reichlichen Zulagen abzuschöpfen.
Die
Rüruprente wurde
entwickelt, um die private Altersvorsorge von
Selbstständigen und Freiberuflern zu fördern, weil
dieser Personenkreis nicht in die gesetzliche Rentenversicherung
einzahlen kann und auch keine Förderung der Altersvorsorge
über die Riesterrente erhält. Die Förderung
erfolgt über Steuerersparnis. Die Rüruprente ist aber
nicht nur auf Selbstständige und Freiberufler begrenzt. Nein,
diese Vorsorgemöglichkeit ist für alle mit hohem
Einkommen möglich und ausgesprochen interessant!